Jagdhunde

Jeder Jagdausübungsberechtigte hat für die Bereitschaft eines einsatzfähigen Jagdhundes -je nach Revierbeschaffenheit zu sorgen. Für jedes Jagdgebiet ist mindestens 1 nach Rasse und Gebrauchsfähigkeit geeigneter Jagdhund vorzusehen. Die Jagdhundezucht und Jagdhundeausbildung wird von zwei Dachvereinigungen organisiert und abgewickelt:

Österreichischer Jagdgebrauchshunde-Verband (ÖJGV)

Kontakt:
Generalsekretär Mf. Ing. Ofö. Erich Kauderer
A-3763 Japons 57
Tel: +43 – 680 – 44 36 224
E-Mail: sekretariat@oejgv.at
Web: https://www.oejgv.at

Österreichischer Kynologenverband (ÖKV)

Kontakt:
Präs. Dr. Michael Kreiner
A-2362 Biedermannsdorf, Siegfried-Marcus-Straße 7
Web: https://www.oekv.at

Verschiedene Prüfungen sollen im Rahmen der jagdlichen Hundeausbildung abgelegt werden. Die Normen für die jagdliche Brauchbarkeit von Hunden ergeben sich aus den Erfordernissen des praktischen Jagdbetriebes unter Bedachtnahme auf die heutigen Anforderungen an Tierschutz, Weidgerechtigkeit und Wildbrethygiene. Qualen von Wild sind durch den Einsatz qualifizierter Hunde stets zu vermeiden.