Das generelle Jagdverbot in den Überwachungszonen wurde nun präzisiert. Der Einzelansitz ist wieder möglich, Bewegungsjagden sind weiterhin verboten.
Die neue Aussendung des Gesundheitsministeriums stellt nun klar, dass der Einzelansitz zur Vermeidung von Wildschäden in hochwertigen landwirtschaftlichen Kulturen (z.B. Weinbau und Ackerflächen) sowie zum Ausschluss der Tierseuche im Wildtierbestand und im Sinne der Hege des Wildtierbestands ausdrücklich erlaubt ist. Das geltende Jagdverbot bezieht sich auf Bewegungsjagden (Bsp. Drück- und Treibjagd).
Die Abschüsse in der Überwachungszone sind den Behörden zu melden und die ausgehenden Jägerinnen und Jäger dürfen in einem Betrieb zu Hause keine Tiere halten, die für Maul- und Klauenseuche empfänglich sind. Die Bestimmungen des Erlasses zur Einsendung und Probennahme bei Wildtieren zur Untersuchung auf MKS gelten weiterhin.
Zudem ist es weiterhin nicht gestattet Jagdtrophäen oder Teile von Wildtieren und Wildbret potentiell betroffener Wildtiere aus Ungarn oder der Slowakei nach Österreich zu verbringen.
„Ich freue mich sehr über diese Richtigstellung und bitte alle betroffenen Jägerinnen und Jäger äußerste Sorgfalt einzuhalten und vor allem die zuständigen Behörden durch aufmerksame Beobachtung des Wildes zu unterstützen. Gerade jetzt kommt uns Jägerinnen und Jäger eine besondere Verantwortung im Sinne der Wildtiergesundheit zu“, so Franz Mayr Melnhof-Saurau, Präsident von Jagd Österreich.