Ein Verhaltenskodex der Kärntner Jägerschaft, Polizei und ÖAMTC
Alljährlich steigt das Risiko von Wildunfällen auf den Kärntner Straßen. Allein in diesem Jahr kamen bereits 3.346 Stück Reh- und Rotwild durch den Straßenverkehr in Kärnten ums Leben. Besonders die Umstellung auf die Winterzeit bringt die Gefahr von Wildunfällen mit sich. Vor allem im Berufsverkehr und in der Dämmerung kommt es vermehrt zu Zusammenstößen zwischen Fahrzeugen und Wildtieren. Dunkelheit, schlechte Sicht, Ablenkung und häufig auch zu hohes Tempo sind entscheidende Risikofaktoren.
Wie kann ich vorbeugen?
Grundsätzlich gilt die Regel des Fahrens auf Sicht: Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der sichtbaren Strecke jederzeit sicher angehalten werden kann. In Waldstücken ist ein großzügiger Seitenabstand ratsam, da jederzeit Wildwechsel möglich ist. Aufmerksamkeit und angepasstes Fahrverhalten – also Tempo reduzieren, Straßenränder beobachten und stets bremsbereit fahren – sind die wirksamsten Maßnahmen, um Wildunfällen vorzubeugen.
„Im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern sollte man immer besonders aufmerksam fahren und bremsbereit sein. Ist ein Tier in Sicht, muss man die Geschwindigkeit reduzieren, das Fernlicht ausschalten und hupen. Hat das Tier die Fahrbahn überquert oder läuft davon, heißt es weiter vorsichtig sein: Wild flüchtet meist in Gruppen.“
Mag. Patrick Boschitz, Leiter Rechtsberatung ÖAMTC Kärnten
Wie reagiere ich richtig, wenn plötzlich Wild auf die Straße läuft?
Steht Wild am Straßenrand, sollte sofort das Tempo reduziert werden. So gewinnt man wichtige Reaktionszeit. Springt das Tier auf die Fahrbahn, heißt es: Vollbremsung, Lenkrad festhalten, Spur halten. Hektische Ausweichmanöver sind gefährlich – die Folgen für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer können schlimmer sein als die Kollision selbst.
Verkehrsunfall – was muss ich tun?
„Im Ernstfall gilt: Unfallstelle absichern, Polizei verständigen und das Wildtier keinesfalls eigenmächtig versorgen oder mitnehmen. Das Wegfahren ohne die Polizei über den Verkehrsunfall verständigt zu haben, stellt Fahrerflucht und daher eine Verwaltungsübertretung dar, das Mitnehmen des Wildtieres ist ein Eingriff in ein fremdes Jagdrecht und unterliegt daher dem Strafrecht.“
Oberst Adolf Winkler, Leiter der Landesverkehrsabteilung
Warum ist die Fahrt zur Tierarztpraxis keine Lösung?
Wildtiere haben prinzipiell keinen Besitzer und unterliegen der Verantwortung der Jagdausübungsberechtigten. Eine fachgerechte Versorgung soll in der Regel nicht in einer Tierarztpraxis erfolgen. Oft ist es notwendig, das Tier weidgerecht zu erlösen. Der richtige Weg führt daher immer über die Polizei und die örtliche Jägerschaft.
„Auf Wildtiere muss geachtet werden, bevor sie in Kontakt mit Menschen kommen. Jegliche Einschränkung ihrer Freiheit wird für sie zum stressbelasteten, nicht artgerechten Erlebnis. Jeder Mensch trägt somit die Verantwortung, sich über die Bedürfnisse von Wildtieren zu informieren.“
Dr. Walter Brunner, Landesjägermeister
Zahlt die Versicherung den Schaden?
Wildschäden sind in der Regel von der Kaskoversicherung gedeckt – allerdings nur mit Polizeibestätigung. Besteht lediglich eine Haftpflichtversicherung, bleiben Betroffene meist auf den Kosten sitzen. Der ÖAMTC unterstützt seine Mitglieder bei rechtlichen Fragen, bei der Abwicklung von Wildschäden und leistet Schutzbriefinhabern im Schadensfall auch finanzielle Hilfe.
Das Wildwarnerprojekt – Zahlen & Fakten
Die Kärntner Jägerschaft setzt in Kooperation mit dem Land Kärnten auf innovative Projekte. Das Wildwarnerprojekt, das Wildtiere durch akustische und optische Signale vom Queren der Straße abhält, besteht seit 2008. Auf insgesamt 243 Kilometern risikoreicher Straßenabschnitte sind bereits 12.500 Wildwarner montiert – zum Schutz für Wild und Mensch.
Rückfragehinweise und Kontakte über:
Gloria Horn-Karnel, BA MA | PR & Öffentlichkeitsarbeit, Kärntner Jägerschaft |
Tel: 0463 511469 – 15 | gloria.horn@kaertner-jaegerschaft.at | www.kaerntner-jaegerschaft.at