Der REACH-Ausschuss der EU-Kommission hat für ein Verbot von bleihaltiger Munition in Feuchtgebieten gestimmt. JAGD ÖSTERREICH ist schockiert, dass alle sachlichen Argumente ignoriert und der mangelhafte Gesetzesentwurf auch von österreichischen Delegierten im REACH-Ausschuss angenommen wurde!

„JAGD ÖSTERREICH verwehrt sich nicht pauschal gegen ein Verbot bleihaltiger Schrotmunition in Feuchtgebieten, aber der Vorschlag der EK schießt buchstäblich über das Ziel hinaus und weist erhebliche Mängel auf. So ist etwa die Gebietsdefinition derart vage formuliert, dass sonst trockene Gebiete binnen Minuten nach einem Regenereignis zu Feuchtgebieten erklärt werden. Gesetzteslagen, die sich wie ein Wetterhahn im Wind drehen und wenden, können keine Lösung sein. Ich bin entsetzt, dass unsere stichhaltigen  Argumente einfach vom Tisch gewischt werden und auch der dringende Handlungsaufruf aller Landesjägermeister ignoriert wurde. Zudem sollte es den handelnden Personen im REACH-Ausschuss zu denken geben, dass erklärte Niederwildländer mit einer hohen Population von Wasservögeln wie Tschechien, Finnland, Slowakei, Ungarn und Malta entschieden gegen den Entwurf gestimmt haben“, kritisiert JAGD ÖSTERREICH-Präsident Ing. Roman Leitner das Abstimmungsverhalten.

Die Gebietsdefinition des Gesetzesentwurfes sieht diese Pfützen als temporäres Feuchtgebiet mit einer 100-Meter Pufferzone an. Tritt das Gesetz so in Kraft, wäre hier nun etwa der Besitz und das Tragen von bleihaltiger Schrotmunition strafbar.

Vage Gebietsdefinition & mangelnde Gesprächsbereitschaft

Die EU-Kommission hat JAGD ÖSTERREICH bestätigt, dass im Zuge der zugrundeliegenden Feuchtgebietsdefinition alle sichtbaren und temporär sichtbaren Gewässer betroffen sind. Dies beinhaltet auch alle kleineren Pfützen, die nach einem Regenereignis entstanden sind. Damit kann ein sonst trockenes Feld binnen Minuten durch einen Regenschauer zum Feuchtgebiet werden. Einhergehend mit der festgeschriebenen 100-Meter Pufferzone und dem Besitz- bzw. Trageverbot erwachsen aus dem Gesetzesentwurf für die Jägerinnen und Jäger erhebliche Rechtsunsicherheiten. Ein rechtskonformer Jagdbetrieb wird in diesen Gebieten dadurch praktisch nicht umsetzbar.

Seit 2012 besteht in Österreich ein Verbot von bleihaltiger Schrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel. Der jetzige Gesetzentwurf geht weit über diese bestehende Regelung hinaus und beinhaltet überdies erhebliche Mängel in der praktischen Anwendung. Die österreichische Jägerschaft hat über mehrere Monate hinweg mehrmals auf diese Mängel hingewiesen und Sachargumente sowie Lösungsvorschläge beim zuständigen Umweltministerium eingebracht. Offensichtlich wurden jedoch die sachlichen Argumente der Jägerschaft ignoriert. Auch persönliche Gespräche mit Frau Bundesministerin Leonore Gewessler wurden JAGD ÖSTERREICH leider verwehrt. Selbst ein gemeinsamer runder Tisch im Landwirtschaftsministerium, an dem Vertreter des Ministeriums sowie zahlreiche Experten von Naturschutzorganisationen, wie BIOSA, dem Verein für nachhaltigen Naturschutz, Experten der österreichischen Bundesforste, Grundeigentümervertretern wie den Land & Forstbetrieben Österreich, der Landwirtschaftskammer Österreich sowie Experten der Wirtschaftskammer Österreich und der Arbeitsgemeinschaft Zivile Sicherheit teilgenommen und ebenfalls auf die Mängel des Gesetzesentwurfes hingewiesen haben, ist wirkungslos geblieben.

„Die derzeitige nationale Regelung zum Schutze der Wasservögel hat sich aus unserer Sicht bewährt. Bezüglich des neuen Gesetzesentwurfes der EK haben wir stets unsere Gesprächsbereitschaft signalisiert, weil wir  an einer guten Lösung für alle Beteiligten interessiert sind. Bisher sind wir jedoch buchstäblich auf taube Ohren gestoßen. Wir fordern eine Überprüfung des Gesetzesentwurfes und das Ausräumen der Mängel auch aus sozioökonomischer Betrachtungsweise binnen der 3-monatigen Prüffrist im Interesse unserer 130.000 Jägerinnen und Jäger in Österreich“, stellt Ing. Roman Leitner klar.