COVID-19-Merkblatt für Jägerinnen und Jäger

Die Jagdausübung in Österreich ist Systemrelevant und wird als berufliche Tätigkeit im Sinne der COVID-19-Maßnahmenverordnung angesehen. Daher gilt für die Jagdausübung die Pflicht zum Mitführen eines gültigen 3-G-Nachweises an Orten der beruflichen Tätigkeit im Freien (§ 9, Abs 1. COVID-19-Maßnahmenverordnung vom 15.11.2021).

Von dieser Nachweispflicht ausgenommen, sind Tätigkeiten, bei denen maximal zwei Sozialkontakte, die nicht länger als 15 Minuten im Freien stattfinden, möglich sind. Der Einzelansitz ist also weiterhin auch ohne 3-G-Nachweis möglich. Bitte beachten Sie, dass Antikörpertests nicht mehr als G-Nachweis gültig sind. Nur ein gültiger PCR-Test gilt als 3-G-Nachweis.

Soweit ein Schüsseltrieb stattfinden soll, müssen alle Teilnehmerinnen einen gültigen 2-G-Nachweis vorweisen. Diese 2-G-Nachweispflicht ist unabhängig vom Ort des Schüsseltriebes (Privat, Innenbereich, Außenbereich, Gastronomiebetrieb) einzuhalten.

Ab 50 teilnehmenden Personen, muss darüber hinaus ein COVID-19-Beauftragter ernannt, und ein Präventionskonzept erstellt und umgesetzt werden. Zudem muss der Verantwortliche der Jagd, die Veranstaltung eine Woche vorher bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anmelden. Die Anmeldung muss elektronisch (via Mail) erfolgen und folgende Punkte umfassen:

  • Name und Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) des für die Jagd Verantwortlichen
  • Zeit, Dauer und Ort der Jagd
  • Anzahl der Teilnehmer

Eine Vorlage für ein Präventionskonzept finden Sie hier

Eine Vorlage für eine Teilnehmerliste finden Sie hier

Grundsätzliches:

  • Informieren Sie sich über die aktuellen regionalen COVID-19 Bestimmungen.
  • Führen Sie eine Liste der vollständigen Kontaktdaten (Adresse, Tel.-Nummer) aller beteiligten Personen (Jäger, Treiber, Hundeführer, andere Helfer…).
  • Weisen Sie bei der Einladung daraufhin, dass Personen mit grippeähnlichen Symptomen (Husten, Schnupfen, Unwohlsein) gebeten werden von der Teilnahme abzusehen.
  • Benützen Sie eine FFP-2-Maske in allen geschlossen Räumen, sofern die örtlichen Bestimmungen dies vorschreiben (öffentliche Gebäude, Beförderungsmittel, etc.)
  • Vermeiden Sie sozialkontakte bei der Versorgung des Wildes
  • Halten Sie die allgemeinen Hygienemaßnahmen ein

Tagesaktuelle Maßnahmen und Informationen finden Sie unter: https://www.sozialministerium.at/public.html

Stand: 15.11.2021

Seien Sie vorsichtig und bleiben Sie gesund!
Weidmannsheil,
JAGD ÖSTERREICH